Als die DDR die Folter verbot

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Kurz vor Weihnachten 1988 erließ die DDR erstmals ausdrücklich ein Folterverbot für die staatlichen Organe. In den Artikel 4 des Strafgesetzbuches wurde unter anderem folgender Passus aufgenommen:

 

"Die Achtung der Menschenwürde [...] ist für die Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Strafrechtspflege und für den Strafvollzug unverbrüchliches Gebot. [...] Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind verboten und unter Strafe gestellt."

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Eine interessante Regelung, die Folterer verbieten sich selbst das Foltern. Aber diese Neuregelung des Strafgesetzbuches war der offenkundige Beweis dessen, dass es Folter in der DDR gab, andernfalls hätte es solch eines Paragraphen nicht bedurft. Außerdem war Folter ab diesem Zeitpunkt auch nach DDR-Recht strafbar! Das sollten alle diejenigen zur Kenntnis nehmen sollten, die sich in ihrem Handeln gern auf die Vereinbarkeit mit dem DDR-Recht berufen. 


Psychische und physische Gewalt wurde natürlich vor, aber eben auch nach dem 14. Dezember 1988 ausgeübt. Dies ist im Nachhinein betrachtet der schlagkräftigste Beweis dafür, dass es sich um einen Unrechtsstaat gehandelt hat, denn die DDR missachtete offensichtlich ihre eigenen Gesetze.